AGB

  • AGB Allgemein

    Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand Oktober 2022

    des clever fit Franchisenehmers VK Bodyfit GmbH zur Nutzung der Einrichtung

     

    1. Geltungsbereich

    Diese AGB gelten für alle Mitgliedsverträge zwischen VK Bodyfit GmbH und den Mitgliedern. Als Mitglieder werden solche Personen bezeichnet, die mit der VK Bodyfit GmbH einen Mitgliedsvertrag abgeschlossen haben und auf dieser Grundlage zur Nutzung der Studios der VK Bodyfit GmbH berechtigt sind. 

    2. Mitgliedschaft

    (1) Die Mitgliedschaft ist die Voraussetzung für die Nutzung der Einrichtung während der offiziellen Öffnungszeiten, welche in jedem Studio aushängen. Das Mitglied ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen gegen Zahlung des vereinbarten Entgeltes zu nutzen.

    (2) Mitglied werden können Personen nach Vollendung des 15. Lebensjahres. Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können nur mit Einwilligung des Erziehungsberechtigten eine Mitgliedschaft abschließen. Allen Mitgliedern ist das Trainieren auch ohne Beisein eines Erziehungsberechtigten gestattet.

    (3) Die Mitgliedschaft ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist verpflichtet, das Zutrittsmedium (vgl. Ziff.3 (1)) nur höchstpersönlich zu verwenden und nicht an Dritte weiterzureichen. Im Falle eines schuldhaften Verstoßes ist das Mitglied verpflichtet, Schadensersatz in Höhe von 300,00 EUR zu zahlen. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, hat das Mitglied den nachgewiesenen Betrag zu entrichten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch VK Bodyfit GmbH bleibt davon unberührt.

    (4) Das Mitglied ist verpflichtet, die Änderung vertragsrelevanter Daten wie Name, Anschrift, Bankverbindung etc. unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Kosten, welche dem Studio dadurch entstehen, dass die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitgeteilt wurde, hat das Mitglied zu tragen. Die Änderungen hat das Mitglied gegenüber VK Bodyfit GmbH entweder über das Memberportal oder per Post an die VK Bodyfit GmbH Mitgliederverwaltung, Röntgenstraße 15, 97295 Waldbrunn mitzuteilen, eine Mitteilung per E-Mail kann nicht berücksichtigt werden.

    3. Nutzung der Einrichtung

    (1) Der Zugang zum Studio erfordert ein Zutrittsmedium. Der Zutritt erfolgt nur unter Vorlage und Beisichführung dieses Zutrittmediums. Das Mitglied ist verpflichtet das Zutrittsmedium sicher zu verwahren und einen möglichen Verlust unverzüglich zu gegenüber VK Bodyfit GmbH anzuzeigen.

    (2) Das Mitglied verpflichtet sich bei Nutzung des Studios die jeweils geltende Hausordnung einzuhalten. Die Hausordnung hängt in jedem Fitness-Studio aus. Das Personal ist befugt, die Einhaltung der Hausordnung zu überwachen und zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebs, der Ordnung und Sicherheit im Einzelfall gegenüber dem Mitglied Weisungen zu erteilen.

    (3) In jedem Studio stehen dem Mitglied verschließbare Spinde zur Verfügung. Das Mitglied ist berechtigt, diese Spinde kostenfrei während der Trainingszeit zu nutzen. Eine darüberhinausgehende Nutzung ist dem Mitglied untersagt. Das Studio bzw. VK Bodyfit GmbH ist berechtigt, vertragswidrig genutzte Spinde zu öffnen und die Gegenstände auszuräumen.

    (4) Sofern bei einzelnen Studios den Mitgliedern spezielle Parkplätze zur Verfügung stehen, beschränkt sich die Nutzungsberechtigung auf die Trainingszeit im Studio. Eine darüberhinausgehende Nutzung ist dem Mitglied ausdrücklich untersagt. Das Studio ist berechtigt, das Fahrzeug bei vertragswidriger Nutzung kostenpflichtig abschleppen zu lassen. Näheres ist unter Punkt 12 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. 

    4. Home-Modul

    Bestandteil aller Mitgliedsverträge ist das sogenannte „Home-Modul“, auf das das Mitglied via App Zugriff erhält. Über diese App hat das Mitglied die Möglichkeit verschiedene VideoWorkouts, teilweise auch Live-Workouts, von einem frei gewählten Standort aus zu machen. Hierfür ist es nicht notwendig, dass sich das Mitglied in den Studios aufhält. Auch im Falle einer vorübergehenden Schließung der Studios wird den Mitgliedern der Zugriff auf das „HomeModul“ weiterhin gewährt. 

    5.  Energie- und Hygienepauschale

    Wie in den Mitgliedsverträgen vereinbart, hat das Mitglied zuzüglich zu den monatlichen Beiträgen eine Energie- und Hygienepauschale zu entrichten, die monatlich fällig ist. Die Höhe dieser Beiträge ergibt sich aus dem Mitgliedsvertrag.  

    6. Beiträge

    (1) Die vereinbarten Mitgliedsbeiträge werden monatlich im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat zur Zahlung fällig und vom Konto des Mitglieds eingezogen. Ein ggf. anfallender Teilbeitrag wird zum Vertragsbeginn fällig.

    (2) Die Beiträge für das „Home-Modul“ sind in den jeweils vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeiträgen enthalten. Im Falle einer von VK Bodyfit GmbH nicht zu vertretenen Schließung der Fitnessstudios sind die Beiträge für dieses „Home-Modul“ weiterhin zu entrichten, unter der Voraussetzung, dass das Home-Modul weiterhin verfügbar ist.

    (3) Die erste Energie- und Hygienepauschale ist spätestens am ersten Buchungstag monatlich im Voraus fällig, danach ist die Energie- und Hygienepauschale jeweils monatlich im Voraus zu entrichten.

    (4) Für die Erstausgabe und jede weitere Neuausgabe des Zutrittsmediums wegen schuldhaftem Verlust oder Beschädigung fällt eine Kartengebühr an. Im Falle einer Neuausgabe entspricht die Höhe dieser Kartengebühr dem Betrag, welcher zum Zeitpunkt der Neuausgabe für eine Erstausgabe fällig werden würde. Weist das Mitglied im Falle der Neuausstellung nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, dann schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.

    (5) Zusätzliche Produkte und Leistungen des Studios, die nicht von der Mitgliedschaft umfasst sind, können nur gegen Zahlung des entsprechenden Entgelts in Anspruch genommen werden.

    (6) Für den Fall, dass die gesetzliche Umsatzsteuer erhöht wird, steht VK Bodyfit GmbH das Recht zu, den vereinbarten Mitgliedsbeitrag entsprechend anzupassen. Die Ausübung dieses Preisanpassungsrechts wird durch Erklärung in Text- oder Schriftform ausgeübt, wobei die Preiserhöhung ab dem Monat wirksam ist, der auf den Monat folgt, an dem die Erklärung zugegangen ist. Ermäßigt sich der gesetzlich Umsatzsteuersatz, dann ermäßigt sich der Mitgliedsbeitrag entsprechend. 

    7. Dauer der Mitgliedschaft und Kündigung; Stilllegung

    (1) Mitgliedschaft – Monatlich kündbare Verträge

    Die Mitgliedschaft hat eine Laufzeit von 1 Monat. Kündigt die VK Bodyfit GmbH oder das Mitglied den Vertrag nicht, so verlängert sich dieser nach Ablauf der vereinbarten Erstlaufzeit auf unbestimmte Zeit, wobei sowohl der VK Bodyfit GmbH als auch dem Mitglied das Recht eingeräumt wird, das verlängerte Vertragsverhältnis jederzeit mit einer Frist von einem Monat zu kündigen. Die Kündigung ist in Textform zu erklären (Ziffer 7 Abs. 4d).

    (2) Mitgliedschaft – 12-Monats-Vertrag

    a. Allgemein

    Diese Mitgliedschaft hat zunächst eine Erstlaufzeit von 12 Monaten. Der Vertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum jeweiligen Beendigungszeitraum gekündigt werden. Kündigt das Mitglied den Vertrag nicht, so verlängert sich dieser nach Ablauf der vereinbarten Erstlaufzeit auf unbestimmte Zeit, wobei dem Mitglied das Recht eingeräumt wird, das verlängerte Vertragsverhältnis jederzeit mit einer Frist von einem Monat zu kündigen. Indem es sich in diesen Fällen fortan um monatlich kündbare Verträge handelt, gelten die jeweils zu diesem Zeitpunkt gültigen Beiträge für diese Laufzeitvariante (7.1.). Dem Mitglied steht es frei, aktiv mit VK Bodyfit GmbH einen neuen Vertrag über 12 oder 23 Monate abzuschließen, um weiterhin zu den vergünstigten Konditionen trainieren zu können. Eine stillschweigende Verlängerung um 12 oder 23 Monate findet nicht statt, es bedarf einer ausdrücklichen Erklärung des Mitglieds.  Die Kündigung des Mitglieds ist gegenüber der VK Bodyfit GmbH in Textform zu erklären (Ziffer 7 Abs. 4d). Der Vertrag endet grundsätzlich zum Ende des Monats.

    b. Kündigung bei Umzug

    Das Mitglied kann den Vertrag während der Erstlaufzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen, wenn es seinen Hauptwohnsitz in eine andere Stadt/ Gemeinde verlegt, welcher mehr als 30 Kilometer (Luftlinie) vom Studio-Standort entfernt ist. Dies gilt allerdings nur bei einer Verlegung des Hauptwohnsitzes in eine andere Stadt/Gemeinde, in der es kein VK Bodyfit GmbH Studio gibt. Das Mitglied ist verpflichtet, den Wechsel des Hauptwohnsitzes durch Vorlage einer Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt/Gemeinde nachzuweisen. Für die Kündigung bei Umzug wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 EUR erhoben. Weist das Mitglied nach, dass ein niedrigerer Aufwand angefallen ist, dann schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.

    (3) Mitgliedschaft – 23 Monats-Vertrag

    a. Allgemein

    Diese Mitgliedschaft hat zunächst eine Laufzeit von 23 Monaten. Der Vertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum jeweiligen Beendigungszeitraum gekündigt werden. Kündigt das Mitglied den Vertrag nicht, so verlängert sich dieser nach Ablauf der vereinbarten Erstlaufzeit auf unbestimmte Zeit, wobei dem Mitglied das Recht eingeräumt wird, das verlängerte Vertragsverhältnis jederzeit mit einer Frist von einem Monat zu kündigen. Indem es sich in diesen Fällen fortan um monatlich kündbare Verträge handelt, gelten die jeweils zu diesem Zeitpunkt gültigen Beiträge für diese Laufzeitvariante (7.1.). Dem Mitglied steht es frei aktiv mit VK Bodyfit GmbH einen neuen Vertrag über 12 oder 23 Monate abzuschließen, um weiterhin zu den jeweils vergünstigten Konditionen trainieren zu können. Eine stillschweigende Verlängerung um 12 oder 23 Monate findet nicht statt, es bedarf einer ausdrücklichen Erklärung des Mitglieds.   Die Kündigung des Mitglieds ist gegenüber dem Studio in Textform zu erklären. Der Vertrag endet grundsätzlich zum Ende des Monats.

    b. Kündigung bei Umzug

    Das Mitglied kann den Vertrag während der Erstlaufzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen, wenn es seinen Hauptwohnsitz in eine andere Stadt/ Gemeinde verlegt, welcher mehr als 30 Kilometer (Luftlinie) vom Studio-Standort entfernt ist. Dies gilt allerdings nur bei einer Verlegung des Hauptwohnsitzes in eine andere Stadt/Gemeinde, in der es kein VK Bodyfit GmbH Studio gibt. Das Mitglied ist verpflichtet, den Wechsel des Hauptwohnsitzes durch Vorlage einer Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt/Gemeinde nachzuweisen. Für die Kündigung bei Umzug wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 EUR erhoben. Weist das Mitglied nach, dass ein niedrigerer Aufwand angefallen ist, dann schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.

    (4) Allgemeine Bestimmung unabhängig von der Laufzeit

    a.

    Während der Vertragslaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Unberührt bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund.

    b.

    Die Mitgliedschaft kann bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft, Bundeswehr und vergleichbaren Verhinderungsgründen ausgesetzt werden. Der Zeitraum ist im Voraus zu bestimmen. Eine Aussetzung ist bei einer ständigen Abwesenheit von mehr als acht Wochen möglich. Während der Aussetzungszeit hat das Mitglied keinen Anspruch auf Nutzung des Studios. In dieser Zeit ruht auch die Zahlungspflicht des Mitglieds. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um die Aussetzungszeit. Im Falle einer Aussetzung der Mitgliedschaft wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 EUR erhoben. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, hat das Mitglied den nachgewiesenen Betrag zu entrichten. Die ordentliche Kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeit.

    c. 

    Sollte mit einem Mitglied bei Beginn der Vertragslaufzeit vereinbart werden, dass das Mitglied das Studio für einen gewissen Zeitraum unentgeltlich nutzen darf, so verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um den zuvor vereinbarten Zeitraum, maximal aber um 12 weitere Monate. Die ordentliche Kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer des vorgenannten Zeitraums. Entsprechend gilt die unter 7 (1)- (3) festgelegten Fristen. 

    d. 

    Jede Kündigung oder gewünschte Vertragsaussetzung ist unter Angabe der Kundennummer zu erklären. Die Erklärung ist per Brief an die VK Bodyfit GmbH Mitgliederverwaltung – Röntgenstraße 15 – 97295 Waldbrunn, per Fax zu versenden, oder im eigenen Memberportal unter https://member.vk-bodyfit.de zu erklären. Eine Kündigung per Fax ist ausschließlich an folgende Nummer: (09306/90 91 54) möglich. Die Kündigung sollte aus Gründen der Identifizierbarkeit und zur Sicherstellung einer eindeutigen Zuordnung sowohl den vollständigen Namen als auch die Mitgliedskennnummer, die sich aus dem Mitgliedsvertrag ergibt, enthalten.

    8. Konsumverbote; verbotene Gegenstände

    Im Studio herrscht striktes Rauch- und Alkoholverbot. Ferner ist es nicht gestattet, Suchtmittel zu konsumieren. Das Mitglied darf nur solche verschreibungspflichtigen Arzneimittel mit sich führen, die dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen. Verboten ist das Mitbringen und Beisichführen anderer verschreibungspflichtiger Arzneimittel und/oder sonstiger Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds erhöhen sollen.  

    9. Verbot – Weitergabe der Mitgliedschaft

    Dem Mitglied ist es untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Bei jeder Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung ist das Studio berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Schadensersatz in Höhe von 300,00 EUR geltend zu machen. Dem Mitglied ist es gestattet nachzuweisen, dass VK Bodyfit GmbH ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. In diesem Fall hat das Mitglied den nachgewiesenen Betrag zu entrichten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch VK Bodyfit GmbH bleibt davon unberührt.

    10.Haftung

    (1) Allgemein

    VK Bodyfit GmbH haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung gegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von VK Bodyfit GmbH, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht von VK Bodyfit GmbH zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich, die fortlaufende Bereitstellung der Einrichtung.

    (2) Wertgegenstände Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in ein VK Bodyfit GmbH Studio zu bringen; von Seiten VK Bodyfit GmbH werden keinerlei Bewachung- oder Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen, eine Haftung erfolgt nur in Fällen in denen seitens VK Bodyfit GmbH ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zu Lasten des Mitglieds vorliegt. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch VK Bodyfit GmbH zur Verfügung gestellten Spint begründet keinerlei Pflicht von VK Bodyfit GmbH in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. VK Bodyfit GmbH stellt insofern nur eine Aufbewahrungsmöglichkeit zur Verfügung. 

    11. Datenschutz

    VK Bodyfit GmbH erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Bei Betreten des Studios werden Datum, Uhrzeit sowie Mitgliedsnummer des Mitglieds erfasst. Das Studio speichert diese Daten. In anonymisierter Form werden diese Daten zur Optimierung der Trainingsbedingung verwendet. Das Studio überwacht Teile (Eingangs- und Kassenbereich) mit Videokameras und speichert einzelfallbezogen die Aufnahmen, soweit und solange dies im Einzelfall zur Sicherheit seiner Mitglieder und zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Grundsätzlich erfolgt eine Löschung dieser Videoaufnahmen automatisch nach 72 Stunden, insofern sie nicht vorher von Strafverfolgungsbehörden rechtmäßig angefordert werden. Eine Videoüberwachung von Umkleide oder Duschkabinen findet zu keinem Zeitpunkt statt. Der Umstand der Beobachtung und die erforderliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht. Die einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden eingehalten. Zum Schutz vor Missbrauch und zwecks Zugangskontrolle berechtigt das Mitglied VK Bodyfit GmbH ein digital erstelltes Foto des Mitglieds dem persönlichen Datensatz (Personenstamm) zuzuweisen.

    12.Parkplatznutzung

    VK Bodyfit GmbH stellt grundsätzlich kostenfreie Parkplätze, insofern dies in dem jeweiligen Mitgliedsvertrag vereinbart ist, zur Verfügung. Die Nutzung ist auf maximal 2 Stunden täglich begrenzt und nur während der Trainingszeiten des Mitglieds im Studio gestattet. VK Bodyfit GmbH behält sich vor, über diesen Zeitraum hinaus geparkte PKW kostenpflichtig abschleppen zu lassen. Das Mitglied hat keinen Anspruch auf einen Parkplatz, es handelt sich hierbei lediglich um eine Kulanzmaßnahme von VK Bodyfit GmbH. Ein vorübergehender oder dauerhafter Wegfall der Parkmöglichkeiten begründet keinen Kündigungsgrund der Mitgliedschaft seitens des Mitglieds. 

    13.Schlussbestimmungen

    (1) Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber VK Bodyfit GmbH aufrechnen.

    (2) Die Vertragssprache ist deutsch

    (3) Insoweit eine oder mehrere Klauseln des Mitgliedsvertrages unwirksam sind, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrags, inklusive der sonstigen Bestimmungen, davon unberührt.

  • AGB Biberach

    Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand Oktober 2022

    des clever fit Franchisenehmers Myo GmbH zur Nutzung der Einrichtung

     

    1. Geltungsbereich

    Diese AGB gelten für alle Mitgliedsverträge zwischen Myo GmbH und den Mitgliedern. Als Mitglieder werden solche Personen bezeichnet, die mit der Myo GmbH einen Mitgliedsvertrag abgeschlossen haben und auf dieser Grundlage zur Nutzung der Studios der Myo GmbH berechtigt sind.  

    2. Mitgliedschaft

    (1) Die Mitgliedschaft ist die Voraussetzung für die Nutzung der Einrichtung während der offiziellen Öffnungszeiten, welche in jedem Studio aushängen. Das Mitglied ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen gegen Zahlung des vereinbarten Entgeltes zu nutzen.

    (2) Mitglied werden können Personen nach Vollendung des 15. Lebensjahres. Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können nur mit Einwilligung des Erziehungsberechtigten eine Mitgliedschaft abschließen. Allen Mitgliedern ist das Trainieren auch ohne Beisein eines Erziehungsberechtigten gestattet.

    (3) Die Mitgliedschaft ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist verpflichtet, das Zutrittsmedium (vgl. Ziff.3 (1)) nur höchstpersönlich zu verwenden und nicht an Dritte weiterzureichen. Im Falle eines schuldhaften Verstoßes ist das Mitglied verpflichtet, Schadensersatz in Höhe von 300,00 EUR zu zahlen. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, hat das Mitglied den nachgewiesenen Betrag zu entrichten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch Myo GmbH bleibt davon unberührt.

    (4) Das Mitglied ist verpflichtet, die Änderung vertragsrelevanter Daten wie Name, Anschrift, Bankverbindung etc. unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Kosten, welche dem Studio dadurch entstehen, dass die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitgeteilt wurde, hat das Mitglied zu tragen. Die Änderungen hat das Mitglied gegenüber Myo GmbH entweder über das Memberportal oder per Post an die Myo GmbH Mitgliederverwaltung, Röntgenstraße 15, 97295 Waldbrunn mitzuteilen, eine Mitteilung per E-Mail kann nicht berücksichtigt werden.

    3. Nutzung der Einrichtung

    (1) Der Zugang zum Studio erfordert ein Zutrittsmedium. Der Zutritt erfolgt nur unter Vorlage und Beisichführung dieses Zutrittmediums. Das Mitglied ist verpflichtet das Zutrittsmedium sicher zu verwahren und einen möglichen Verlust unverzüglich zu gegenüber Myo GmbH anzuzeigen.

    (2) Das Mitglied verpflichtet sich bei Nutzung des Studios die jeweils geltende Hausordnung einzuhalten. Die Hausordnung hängt in jedem Fitness-Studio aus. Das Personal ist befugt, die Einhaltung der Hausordnung zu überwachen und zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebs, der Ordnung und Sicherheit im Einzelfall gegenüber dem Mitglied Weisungen zu erteilen.

    (3) In jedem Studio stehen dem Mitglied verschließbare Spinde zur Verfügung. Das Mitglied ist berechtigt, diese Spinde kostenfrei während der Trainingszeit zu nutzen. Eine darüberhinausgehende Nutzung ist dem Mitglied untersagt. Das Studio bzw. Myo GmbH ist berechtigt, vertragswidrig genutzte Spinde zu öffnen und die Gegenstände auszuräumen.

    (4) Sofern bei einzelnen Studios den Mitgliedern spezielle Parkplätze zur Verfügung stehen, beschränkt sich die Nutzungsberechtigung auf die Trainingszeit im Studio. Eine darüberhinausgehende Nutzung ist dem Mitglied ausdrücklich untersagt. Das Studio ist berechtigt, das Fahrzeug bei vertragswidriger Nutzung kostenpflichtig abschleppen zu lassen. Näheres ist unter Punkt 12 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. 

    4. Home-Modul

    Bestandteil aller Mitgliedsverträge ist das sogenannte „Home-Modul“, auf das das Mitglied via App Zugriff erhält. Über diese App hat das Mitglied die Möglichkeit verschiedene VideoWorkouts, teilweise auch Live-Workouts, von einem frei gewählten Standort aus zu machen. Hierfür ist es nicht notwendig, dass sich das Mitglied in den Studios aufhält. Auch im Falle einer vorübergehenden Schließung der Studios wird den Mitgliedern der Zugriff auf das „Home-Modul“ weiterhin gewährt.

    5.  Energie- und Hygienepauschale

    Wie in den Mitgliedsverträgen vereinbart, hat das Mitglied zuzüglich zu den monatlichen Beiträgen eine Energie- und Hygienepauschale zu entrichten, die monatlich fällig ist. Die Höhe dieser Beiträge ergibt sich aus dem Mitgliedsvertrag.  

    6. Beiträge

    (1) Die vereinbarten Mitgliedsbeiträge werden monatlich im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat zur Zahlung fällig und vom Konto des Mitglieds eingezogen. Ein ggf. anfallender Teilbeitrag wird zum Vertragsbeginn fällig.

    (2) Die Beiträge für das „Home-Modul“ sind in den jeweils vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeiträgen enthalten. Im Falle einer von Myo GmbH nicht zu vertretenen Schließung der Fitnessstudios sind die Beiträge für dieses „Home-Modul“ weiterhin zu entrichten, unter der Voraussetzung, dass das Home-Modul weiterhin verfügbar ist.

    (3) Die erste Energie- und Hygienepauschale ist spätestens am ersten Buchungstag monatlich im Voraus fällig, danach ist die Energie- und Hygienepauschale jeweils monatlich im Voraus zu entrichten.

    (4) Für die Erstausgabe und jede weitere Neuausgabe des Zutrittsmediums wegen schuldhaftem Verlust oder Beschädigung fällt eine Kartengebühr an. Im Falle einer Neuausgabe entspricht die Höhe dieser Kartengebühr dem Betrag, welcher zum Zeitpunkt der Neuausgabe für eine Erstausgabe fällig werden würde. Weist das Mitglied im Falle der Neuausstellung nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, dann schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.

    (5) Zusätzliche Produkte und Leistungen des Studios, die nicht von der Mitgliedschaft umfasst sind, können nur gegen Zahlung des entsprechenden Entgelts in Anspruch genommen werden.

    (6) Für den Fall, dass die gesetzliche Umsatzsteuer erhöht wird, steht Myo GmbH das Recht zu, den vereinbarten Mitgliedsbeitrag entsprechend anzupassen. Die Ausübung dieses Preisanpassungsrechts wird durch Erklärung in Text- oder Schriftform ausgeübt, wobei die Preiserhöhung ab dem Monat wirksam ist, der auf den Monat folgt, an dem die Erklärung zugegangen ist. Ermäßigt sich der gesetzlich Umsatzsteuersatz, dann ermäßigt sich der Mitgliedsbeitrag entsprechend. 

    7. Dauer der Mitgliedschaft und Kündigung; Stilllegung

    (1) Mitgliedschaft – Monatlich kündbare Verträge

    Die Mitgliedschaft hat eine Laufzeit von 1 Monat. Kündigt die Myo GmbH oder das Mitglied den Vertrag nicht, so verlängert sich dieser nach Ablauf der vereinbarten Erstlaufzeit auf unbestimmte Zeit, wobei sowohl der Myo GmbH als auch dem Mitglied das Recht eingeräumt wird, das verlängerte Vertragsverhältnis jederzeit mit einer Frist von einem Monat zu kündigen. Die Kündigung ist in Textform zu erklären (Ziffer 7 Abs. 4d).

    (2) Mitgliedschaft – 12-Monats-Vertrag

    a. Allgemein

    Diese Mitgliedschaft hat zunächst eine Erstlaufzeit von 12 Monaten. Der Vertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum jeweiligen Beendigungszeitraum gekündigt werden. Kündigt das Mitglied den Vertrag nicht, so verlängert sich dieser nach Ablauf der vereinbarten Erstlaufzeit auf unbestimmte Zeit, wobei dem Mitglied das Recht eingeräumt wird, das verlängerte Vertragsverhältnis jederzeit mit einer Frist von einem Monat zu kündigen. Indem es sich in diesen Fällen fortan um monatlich kündbare Verträge handelt, gelten die jeweils zu diesem Zeitpunkt gültigen Beiträge für diese Laufzeitvariante (7.1.). Dem Mitglied steht es frei, aktiv mit Myo GmbH einen neuen Vertrag über 12 oder 23 Monate abzuschließen, um weiterhin zu den vergünstigten Konditionen trainieren zu können. Eine stillschweigende Verlängerung um 12 oder 23 Monate findet nicht statt, es bedarf einer ausdrücklichen Erklärung des Mitglieds.  Die Kündigung des Mitglieds ist gegenüber der Myo GmbH in Textform zu erklären (Ziffer 7 Abs. 4d). Der Vertrag endet grundsätzlich zum Ende des Monats.

    b. Kündigung bei Umzug

    Das Mitglied kann den Vertrag während der Erstlaufzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen, wenn es seinen Hauptwohnsitz in eine andere Stadt/ Gemeinde verlegt, welcher mehr als 30 Kilometer (Luftlinie) vom Studio-Standort entfernt ist. Dies gilt allerdings nur bei einer Verlegung des Hauptwohnsitzes in eine andere Stadt/Gemeinde, in der es kein Myo GmbH Studio gibt. Das Mitglied ist verpflichtet, den Wechsel des Hauptwohnsitzes durch Vorlage einer Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt/Gemeinde nachzuweisen. Für die Kündigung bei Umzug wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 EUR erhoben. Weist das Mitglied nach, dass ein niedrigerer Aufwand angefallen ist, dann schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.

    (3) Mitgliedschaft – 23 Monats-Vertrag

    a. Allgemein

    Diese Mitgliedschaft hat zunächst eine Laufzeit von 23 Monaten. Der Vertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum jeweiligen Beendigungszeitraum gekündigt werden. Kündigt das Mitglied den Vertrag nicht, so verlängert sich dieser nach Ablauf der vereinbarten Erstlaufzeit auf unbestimmte Zeit, wobei dem Mitglied das Recht eingeräumt wird, das verlängerte Vertragsverhältnis jederzeit mit einer Frist von einem Monat zu kündigen. Indem es sich in diesen Fällen fortan um monatlich kündbare Verträge handelt, gelten die jeweils zu diesem Zeitpunkt gültigen Beiträge für diese Laufzeitvariante (7.1.). Dem Mitglied steht es frei aktiv mit Myo GmbH einen neuen Vertrag über 12 oder 23 Monate abzuschließen, um weiterhin zu den jeweils vergünstigten Konditionen trainieren zu können. Eine stillschweigende Verlängerung um 12 oder 23 Monate findet nicht statt, es bedarf einer ausdrücklichen Erklärung des Mitglieds.   Die Kündigung des Mitglieds ist gegenüber dem Studio in Textform zu erklären. Der Vertrag endet grundsätzlich zum Ende des Monats. 

    b. Kündigung bei Umzug

     Das Mitglied kann den Vertrag während der Erstlaufzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen, wenn es seinen Hauptwohnsitz in eine andere Stadt/ Gemeinde verlegt, welcher mehr als 30 Kilometer (Luftlinie) vom Studio-Standort entfernt ist. Dies gilt allerdings nur bei einer Verlegung des Hauptwohnsitzes in eine andere Stadt/Gemeinde, in der es kein Myo GmbH Studio gibt. Das Mitglied ist verpflichtet, den Wechsel des Hauptwohnsitzes durch Vorlage einer Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt/Gemeinde nachzuweisen. Für die Kündigung bei Umzug wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 EUR erhoben. Weist das Mitglied nach, dass ein niedrigerer Aufwand angefallen ist, dann schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.

    (4) Allgemeine Bestimmung unabhängig von der Laufzeit

    a.

    Während der Vertragslaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Unberührt bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund.

    b.

    Die Mitgliedschaft kann bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft, Bundeswehr und vergleichbaren Verhinderungsgründen ausgesetzt werden. Der Zeitraum ist im Voraus zu bestimmen. Eine Aussetzung ist bei einer ständigen Abwesenheit von mehr als acht Wochen möglich. Während der Aussetzungszeit hat das Mitglied keinen Anspruch auf Nutzung des Studios. In dieser Zeit ruht auch die Zahlungspflicht des Mitglieds. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um die Aussetzungszeit. Im Falle einer Aussetzung der Mitgliedschaft wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 EUR erhoben. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, hat das Mitglied den nachgewiesenen Betrag zu entrichten. Die ordentliche Kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeit.

    c.

    Sollte mit einem Mitglied bei Beginn der Vertragslaufzeit vereinbart werden, dass das Mitglied das Studio für einen gewissen Zeitraum unentgeltlich nutzen darf, so verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um den zuvor vereinbarten Zeitraum, maximal aber um 12 weitere Monate. Die ordentliche Kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer des vorgenannten Zeitraums. Entsprechend gilt die unter 7 (1)- (3) festgelegten Fristen. 

    d. 

    Jede Kündigung oder gewünschte Vertragsaussetzung ist unter Angabe der Kundennummer zu erklären. Die Erklärung ist per Brief an die Myo GmbH Mitgliederverwaltung – Röntgenstraße 15 – 97295 Waldbrunn, per Fax zu versenden, oder im eigenen Memberportal unter https://member.vk-bodyfit.de zu erklären. Eine Kündigung per Fax ist ausschließlich an folgende Nummer: (09306/90 91 54) möglich. Die Kündigung sollte aus Gründen der Identifizierbarkeit und zur Sicherstellung einer eindeutigen Zuordnung sowohl den vollständigen Namen als auch die Mitgliedskennnummer, die sich aus dem Mitgliedsvertrag ergibt, enthalten.

    8. Konsumverbote; verbotene Gegenstände

    Im Studio herrscht striktes Rauch- und Alkoholverbot. Ferner ist es nicht gestattet, Suchtmittel zu konsumieren. Das Mitglied darf nur solche verschreibungspflichtigen Arzneimittel mit sich führen, die dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen. Verboten ist das Mitbringen und Beisichführen anderer verschreibungspflichtiger Arzneimittel und/oder sonstiger Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds erhöhen sollen.

    9. Verbot – Weitergabe der Mitgliedschaft

    Dem Mitglied ist es untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Bei jeder Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung ist das Studio berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Schadensersatz in Höhe von 300,00 EUR geltend zu machen. Dem Mitglied ist es gestattet nachzuweisen, dass Myo GmbH ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. In diesem Fall hat das Mitglied den nachgewiesenen Betrag zu entrichten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch Myo GmbH bleibt davon unberührt. 

    10.Haftung

    (1) Allgemein Myo GmbH haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung gegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Myo GmbH, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht von Myo GmbH zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich, die fortlaufende Bereitstellung der Einrichtung.

    (2) Wertgegenstände

    Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in ein Myo GmbH Studio zu bringen; von Seiten Myo GmbH werden keinerlei Bewachung- oder Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen, eine Haftung erfolgt nur in Fällen in denen seitens Myo GmbH ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zu Lasten des Mitglieds vorliegt. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch Myo GmbH zur Verfügung gestellten Spint begründet keinerlei Pflicht von Myo GmbH in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Myo GmbH stellt insofern nur eine Aufbewahrungsmöglichkeit zur Verfügung. 

    11. Datenschutz

    Myo GmbH erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Bei Betreten des Studios werden Datum, Uhrzeit sowie Mitgliedsnummer des Mitglieds erfasst. Das Studio speichert diese Daten. In anonymisierter Form werden diese Daten zur Optimierung der Trainingsbedingung verwendet. Das Studio überwacht Teile (Eingangs- und Kassenbereich) mit Videokameras und speichert einzelfallbezogen die Aufnahmen, soweit und solange dies im Einzelfall zur Sicherheit seiner Mitglieder und zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Grundsätzlich erfolgt eine Löschung dieser Videoaufnahmen automatisch nach 72 Stunden, insofern sie nicht vorher von Strafverfolgungsbehörden rechtmäßig angefordert werden. Eine Videoüberwachung von Umkleide oder Duschkabinen findet zu keinem Zeitpunkt statt. Der Umstand der Beobachtung und die erforderliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht. Die einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden eingehalten. Zum Schutz vor Missbrauch und zwecks Zugangskontrolle berechtigt das Mitglied Myo GmbH ein digital erstelltes Foto des Mitglieds dem persönlichen Datensatz (Personenstamm) zuzuweisen.

    12. Parkplatznutzung

    Myo GmbH stellt grundsätzlich kostenfreie Parkplätze, insofern dies in dem jeweiligen Mitgliedsvertrag vereinbart ist, zur Verfügung. Die Nutzung ist auf maximal 2 Stunden täglich begrenzt und nur während der Trainingszeiten des Mitglieds im Studio gestattet. Myo GmbH behält sich vor, über diesen Zeitraum hinaus geparkte PKW kostenpflichtig abschleppen zu lassen. Das Mitglied hat keinen Anspruch auf einen Parkplatz, es handelt sich hierbei lediglich um eine Kulanzmaßnahme von Myo GmbH. Ein vorübergehender oder dauerhafter Wegfall der Parkmöglichkeiten begründet keinen Kündigungsgrund der Mitgliedschaft seitens des Mitglieds.

    13.Schlussbestimmungen

    (1) Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Myo GmbH aufrechnen.

    (2) Die Vertragssprache ist deutsch

    (3) Insoweit eine oder mehrere Klauseln des Mitgliedsvertrages unwirksam sind, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrags, inklusive der sonstigen Bestimmungen, davon unberührt.

  • AGB Metzingen

    Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand Oktober 2022

    des clever fit Franchisenehmers cf Fitness Metzingen GmbH zur Nutzung der Einrichtung

     

    1. Geltungsbereich

    Diese AGB gelten für alle Mitgliedsverträge zwischen cf Fitness Metzingen GmbH und den Mitgliedern. Als Mitglieder werden solche Personen bezeichnet, die mit der cf Fitness Metzingen GmbH einen Mitgliedsvertrag abgeschlossen haben und auf dieser Grundlage zur Nutzung der Studios der cf Fitness Metzingen GmbH berechtigt sind.  

    2. Mitgliedschaft

    (1) Die Mitgliedschaft ist die Voraussetzung für die Nutzung der Einrichtung während der offiziellen Öffnungszeiten, welche in jedem Studio aushängen. Das Mitglied ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen gegen Zahlung des vereinbarten Entgeltes zu nutzen.

    (2) Mitglied werden können Personen nach Vollendung des 15. Lebensjahres. Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können nur mit Einwilligung des Erziehungsberechtigten eine Mitgliedschaft abschließen. Allen Mitgliedern ist das Trainieren auch ohne Beisein eines Erziehungsberechtigten gestattet.

    (3) Die Mitgliedschaft ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist verpflichtet, das Zutrittsmedium (vgl. Ziff.3 (1)) nur höchstpersönlich zu verwenden und nicht an Dritte weiterzureichen. Im Falle eines schuldhaften Verstoßes ist das Mitglied verpflichtet, Schadensersatz in Höhe von 300,00 EUR zu zahlen. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, hat das Mitglied den nachgewiesenen Betrag zu entrichten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch cf Fitness Metzingen GmbH bleibt davon unberührt.

    (4) Das Mitglied ist verpflichtet, die Änderung vertragsrelevanter Daten wie Name, Anschrift, Bankverbindung etc. unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Kosten, welche dem Studio dadurch entstehen, dass die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitgeteilt wurde, hat das Mitglied zu tragen. Die Änderungen hat das Mitglied gegenüber cf Fitness Metzingen GmbH entweder über das Memberportal oder per Post an die cf Fitness Metzingen GmbH Mitgliederverwaltung, Röntgenstraße 15, 97295 Waldbrunn mitzuteilen, eine Mitteilung per E-Mail kann nicht berücksichtigt werden. 

    3. Nutzung der Einrichtung

    (1) Der Zugang zum Studio erfordert ein Zutrittsmedium. Der Zutritt erfolgt nur unter Vorlage und Beisichführung dieses Zutrittmediums. Das Mitglied ist verpflichtet das Zutrittsmedium sicher zu verwahren und einen möglichen Verlust unverzüglich zu gegenüber cf Fitness Metzingen GmbH anzuzeigen.

    (2) Das Mitglied verpflichtet sich bei Nutzung des Studios die jeweils geltende Hausordnung einzuhalten. Die Hausordnung hängt in jedem Fitness-Studio aus. Das Personal ist befugt, die Einhaltung der Hausordnung zu überwachen und zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebs, der Ordnung und Sicherheit im Einzelfall gegenüber dem Mitglied Weisungen zu erteilen.

    (3) In jedem Studio stehen dem Mitglied verschließbare Spinde zur Verfügung. Das Mitglied ist berechtigt, diese Spinde kostenfrei während der Trainingszeit zu nutzen. Eine darüberhinausgehende Nutzung ist dem Mitglied untersagt. Das Studio bzw. cf Fitness Metzingen GmbH ist berechtigt, vertragswidrig genutzte Spinde zu öffnen und die Gegenstände auszuräumen.

    (4) Sofern bei einzelnen Studios den Mitgliedern spezielle Parkplätze zur Verfügung stehen, beschränkt sich die Nutzungsberechtigung auf die Trainingszeit im Studio. Eine darüberhinausgehende Nutzung ist dem Mitglied ausdrücklich untersagt. Das Studio ist berechtigt, das Fahrzeug bei vertragswidriger Nutzung kostenpflichtig abschleppen zu lassen. Näheres ist unter Punkt 12 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. 

    4. Home-Modul

    Bestandteil aller Mitgliedsverträge ist das sogenannte „Home-Modul“, auf das das Mitglied via App Zugriff erhält. Über diese App hat das Mitglied die Möglichkeit verschiedene VideoWorkouts, teilweise auch Live-Workouts, von einem frei gewählten Standort aus zu machen. Hierfür ist es nicht notwendig, dass sich das Mitglied in den Studios aufhält. Auch im Falle einer vorübergehenden Schließung der Studios wird den Mitgliedern der Zugriff auf das „HomeModul“ weiterhin gewährt.  

    5. Energie- und Hygienepauschale

    Wie in den Mitgliedsverträgen vereinbart, hat das Mitglied zuzüglich zu den monatlichen Beiträgen eine Energie- und Hygienepauschale zu entrichten, die monatlich fällig ist. Die Höhe dieser Beiträge ergibt sich aus dem Mitgliedsvertrag. 

    6. Beiträge

    (1) Die vereinbarten Mitgliedsbeiträge werden monatlich im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat zur Zahlung fällig und vom Konto des Mitglieds eingezogen. Ein ggf. anfallender Teilbeitrag wird zum Vertragsbeginn fällig.

    (2) Die Beiträge für das „Home-Modul“ sind in den jeweils vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeiträgen enthalten. Im Falle einer von cf Fitness Metzingen GmbH nicht zu vertretenen Schließung der Fitnessstudios sind die Beiträge für dieses „Home-Modul“ weiterhin zu entrichten, unter der Voraussetzung, dass das Home-Modul weiterhin verfügbar ist. 

    (3) Die erste Energie- und Hygienepauschale ist spätestens am ersten Buchungstag monatlich im Voraus fällig, danach ist die Energie- und Hygienepauschale jeweils monatlich im Voraus zu entrichten.

    (4) Für die Erstausgabe und jede weitere Neuausgabe des Zutrittsmediums wegen schuldhaftem Verlust oder Beschädigung fällt eine Kartengebühr an. Im Falle einer Neuausgabe entspricht die Höhe dieser Kartengebühr dem Betrag, welcher zum Zeitpunkt der Neuausgabe für eine Erstausgabe fällig werden würde. Weist das Mitglied im Falle der Neuausstellung nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, dann schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.

    (5) Zusätzliche Produkte und Leistungen des Studios, die nicht von der Mitgliedschaft umfasst sind, können nur gegen Zahlung des entsprechenden Entgelts in Anspruch genommen werden.

    (6) Für den Fall, dass die gesetzliche Umsatzsteuer erhöht wird, steht cf Fitness Metzingen GmbH das Recht zu, den vereinbarten Mitgliedsbeitrag entsprechend anzupassen. Die Ausübung dieses Preisanpassungsrechts wird durch Erklärung in Text- oder Schriftform ausgeübt, wobei die Preiserhöhung ab dem Monat wirksam ist, der auf den Monat folgt, an dem die Erklärung zugegangen ist. Ermäßigt sich der gesetzlich Umsatzsteuersatz, dann ermäßigt sich der Mitgliedsbeitrag entsprechend.

     7. Dauer der Mitgliedschaft und Kündigung; Stilllegung

    (1) Mitgliedschaft – Monatlich kündbare Verträge

    Die Mitgliedschaft hat eine Laufzeit von 1 Monat. Kündigt die cf Fitness Metzingen GmbH oder das Mitglied den Vertrag nicht, so verlängert sich dieser nach Ablauf der vereinbarten Erstlaufzeit auf unbestimmte Zeit, wobei sowohl der cf Fitness Metzingen GmbH als auch dem Mitglied das Recht eingeräumt wird, das verlängerte Vertragsverhältnis jederzeit mit einer Frist von einem Monat zu kündigen. Die Kündigung ist in Textform zu erklären (Ziffer 7 Abs. 4d).

    (2) Mitgliedschaft – 12-Monats-Vertrag

    a. Allgemein

    Diese Mitgliedschaft hat zunächst eine Erstlaufzeit von 12 Monaten. Der Vertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum jeweiligen Beendigungszeitraum gekündigt werden. Kündigt das Mitglied den Vertrag nicht, so verlängert sich dieser nach Ablauf der vereinbarten Erstlaufzeit auf unbestimmte Zeit, wobei dem Mitglied das Recht eingeräumt wird, das verlängerte Vertragsverhältnis jederzeit mit einer Frist von einem Monat zu kündigen. Indem es sich in diesen Fällen fortan um monatlich kündbare Verträge handelt, gelten die jeweils zu diesem Zeitpunkt gültigen Beiträge für diese Laufzeitvariante (7.1.). Dem Mitglied steht es frei, aktiv mit cf Fitness Metzingen GmbH einen neuen Vertrag über 12 oder 23 Monate abzuschließen, um weiterhin zu den vergünstigten Konditionen trainieren zu können. Eine stillschweigende Verlängerung um 12 oder 23 Monate findet nicht statt, es bedarf einer ausdrücklichen Erklärung des Mitglieds.  Die Kündigung des Mitglieds ist gegenüber der cf Fitness Metzingen GmbH in Textform zu erklären (Ziffer 7 Abs. 4d). Der Vertrag endet grundsätzlich zum Ende des Monats.

    b. Kündigung bei Umzug

    Das Mitglied kann den Vertrag während der Erstlaufzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen, wenn es seinen Hauptwohnsitz in eine andere Stadt/ Gemeinde verlegt, welcher mehr als 30 Kilometer (Luftlinie) vom Studio-Standort entfernt ist. Dies gilt allerdings nur bei einer Verlegung des Hauptwohnsitzes in eine andere Stadt/Gemeinde, in der es kein cf Fitness Metzingen GmbH Studio gibt. Das Mitglied ist verpflichtet, den Wechsel des Hauptwohnsitzes durch Vorlage einer Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt/Gemeinde nachzuweisen. Für die Kündigung bei Umzug wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 EUR erhoben. Weist das Mitglied nach, dass ein niedrigerer Aufwand angefallen ist, dann schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.

    (3) Mitgliedschaft – 23 Monats-Vertrag

    a. Allgemein

    Diese Mitgliedschaft hat zunächst eine Laufzeit von 23 Monaten. Der Vertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum jeweiligen Beendigungszeitraum gekündigt werden. Kündigt das Mitglied den Vertrag nicht, so verlängert sich dieser nach Ablauf der vereinbarten Erstlaufzeit auf unbestimmte Zeit, wobei dem Mitglied das Recht eingeräumt wird, das verlängerte Vertragsverhältnis jederzeit mit einer Frist von einem Monat zu kündigen. Indem es sich in diesen Fällen fortan um monatlich kündbare Verträge handelt, gelten die jeweils zu diesem Zeitpunkt gültigen Beiträge für diese Laufzeitvariante (7.1.). Dem Mitglied steht es frei aktiv mit cf Fitness Metzingen GmbH einen neuen Vertrag über 12 oder 23 Monate abzuschließen, um weiterhin zu den jeweils vergünstigten Konditionen trainieren zu können. Eine stillschweigende Verlängerung um 12 oder 23 Monate findet nicht statt, es bedarf einer ausdrücklichen Erklärung des Mitglieds.   Die Kündigung des Mitglieds ist gegenüber dem Studio in Textform zu erklären. Der Vertrag endet grundsätzlich zum Ende des Monats. 

    b. Kündigung bei Umzug

    Das Mitglied kann den Vertrag während der Erstlaufzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen, wenn es seinen Hauptwohnsitz in eine andere Stadt/ Gemeinde verlegt, welcher mehr als 30 Kilometer (Luftlinie) vom Studio-Standort entfernt ist. Dies gilt allerdings nur bei einer Verlegung des Hauptwohnsitzes in eine andere Stadt/Gemeinde, in der es kein cf Fitness Metzingen GmbH Studio gibt. Das Mitglied ist verpflichtet, den Wechsel des Hauptwohnsitzes durch Vorlage einer Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt/Gemeinde nachzuweisen. Für die Kündigung bei Umzug wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 EUR erhoben. Weist das Mitglied nach, dass ein niedrigerer Aufwand angefallen ist, dann schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.

    (4) Allgemeine Bestimmung unabhängig von der Laufzeit

    a.

    Während der Vertragslaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Unberührt bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund.

    b.

    Die Mitgliedschaft kann bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft, Bundeswehr und vergleichbaren Verhinderungsgründen ausgesetzt werden. Der Zeitraum ist im Voraus zu bestimmen. Eine Aussetzung ist bei einer ständigen Abwesenheit von mehr als acht Wochen möglich. Während der Aussetzungszeit hat das Mitglied keinen Anspruch auf Nutzung des Studios. In dieser Zeit ruht auch die Zahlungspflicht des Mitglieds. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um die Aussetzungszeit. Im Falle einer Aussetzung der Mitgliedschaft wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 EUR erhoben. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, hat das Mitglied den nachgewiesenen Betrag zu entrichten. Die ordentliche Kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeit.

    c.

    Sollte mit einem Mitglied bei Beginn der Vertragslaufzeit vereinbart werden, dass das Mitglied das Studio für einen gewissen Zeitraum unentgeltlich nutzen darf, so verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um den zuvor vereinbarten Zeitraum, maximal aber um 12 weitere Monate. Die ordentliche Kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer des vorgenannten Zeitraums. Entsprechend gilt die unter 7 (1)- (3) festgelegten Fristen.

    d.

    Jede Kündigung oder gewünschte Vertragsaussetzung ist unter Angabe der Kundennummer zu erklären. Die Erklärung ist per Brief an die cf Fitness Metzingen GmbH Mitgliederverwaltung – Röntgenstraße 15 – 97295 Waldbrunn, per Fax zu versenden, oder im eigenen Memberportal unter https://member.vk-bodyfit.de zu erklären. Eine Kündigung per Fax ist ausschließlich an folgende Nummer: (09306/90 91 54) möglich. Die Kündigung sollte aus Gründen der Identifizierbarkeit und zur Sicherstellung einer eindeutigen Zuordnung sowohl den vollständigen Namen als auch die Mitgliedskennnummer, die sich aus dem Mitgliedsvertrag ergibt, enthalten.

    8. Konsumverbote; verbotene Gegenstände

    Im Studio herrscht striktes Rauch- und Alkoholverbot. Ferner ist es nicht gestattet, Suchtmittel zu konsumieren. Das Mitglied darf nur solche verschreibungspflichtigen Arzneimittel mit sich führen, die dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen. Verboten ist das Mitbringen und Beisichführen anderer verschreibungspflichtiger Arzneimittel und/oder sonstiger Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds erhöhen sollen.

    9. Verbot – Weitergabe der Mitgliedschaft

    Dem Mitglied ist es untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Bei jeder Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung ist das Studio berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Schadensersatz in Höhe von 300,00 EUR geltend zu machen. Dem Mitglied ist es gestattet nachzuweisen, dass cf Fitness Metzingen GmbH ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. In diesem Fall hat das Mitglied den nachgewiesenen Betrag zu entrichten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch cf Fitness Metzingen GmbH bleibt davon unberührt.

    10.Haftung

    (1) Allgemein cf Fitness Metzingen GmbH haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung gegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von cf Fitness Metzingen GmbH, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht von cf Fitness Metzingen GmbH zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich, die fortlaufende Bereitstellung der Einrichtung.

    (2) Wertgegenstände Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in ein cf Fitness Metzingen GmbH Studio zu bringen; von Seiten cf Fitness Metzingen GmbH werden keinerlei Bewachungoder Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen, eine Haftung erfolgt nur in Fällen in denen seitens cf Fitness Metzingen GmbH ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zu Lasten des Mitglieds vorliegt. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch cf Fitness Metzingen GmbH zur Verfügung gestellten Spint begründet keinerlei Pflicht von cf Fitness Metzingen GmbH in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. cf Fitness Metzingen GmbH stellt insofern nur eine Aufbewahrungsmöglichkeit zur Verfügung. 

    11. Datenschutz

    cf Fitness Metzingen GmbH erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Bei Betreten des Studios werden Datum, Uhrzeit sowie Mitgliedsnummer des Mitglieds erfasst. Das Studio speichert diese Daten. In anonymisierter Form werden diese Daten zur Optimierung der Trainingsbedingung verwendet. Das Studio überwacht Teile (Eingangs- und Kassenbereich) mit Videokameras und speichert einzelfallbezogen die Aufnahmen, soweit und solange dies im Einzelfall zur Sicherheit seiner Mitglieder und zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Grundsätzlich erfolgt eine Löschung dieser Videoaufnahmen automatisch nach 72 Stunden, insofern sie nicht vorher von Strafverfolgungsbehörden rechtmäßig angefordert werden. Eine Videoüberwachung von Umkleide oder Duschkabinen findet zu keinem Zeitpunkt statt. Der Umstand der Beobachtung und die erforderliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht. Die einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden eingehalten. Zum Schutz vor Missbrauch und zwecks Zugangskontrolle berechtigt das Mitglied cf Fitness Metzingen GmbH ein digital erstelltes Foto des Mitglieds dem persönlichen Datensatz (Personenstamm) zuzuweisen. 

    12.Parkplatznutzung

    cf Fitness Metzingen GmbH stellt grundsätzlich kostenfreie Parkplätze, insofern dies in dem jeweiligen Mitgliedsvertrag vereinbart ist, zur Verfügung. Die Nutzung ist auf maximal 2 Stunden täglich begrenzt und nur während der Trainingszeiten des Mitglieds im Studio gestattet. cf Fitness Metzingen GmbH behält sich vor, über diesen Zeitraum hinaus geparkte PKW kostenpflichtig abschleppen zu lassen. Das Mitglied hat keinen Anspruch auf einen Parkplatz, es handelt sich hierbei lediglich um eine Kulanzmaßnahme von cf Fitness Metzingen GmbH. Ein vorübergehender oder dauerhafter Wegfall der Parkmöglichkeiten begründet keinen Kündigungsgrund der Mitgliedschaft seitens des Mitglieds.  

    13.Schlussbestimmungen

    (1) Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber cf Fitness Metzingen GmbH aufrechnen.

    (2) Die Vertragssprache ist deutsch

    (3) Insoweit eine oder mehrere Klauseln des Mitgliedsvertrages unwirksam sind, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrags, inklusive der sonstigen Bestimmungen, davon unberührt.

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